Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für HundeundKatzen nachfolgend (Tierbetreuung) genannt.
Stand: 03.01.2019
1. Geltungsbereich der AGB
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma HundeundKatzenbetreuung - nachstehend Tierbetreuer genannt - mit seinem Vertragspartner - nachstehend Tierhalter - genannt.
Mit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die
einzelvertraglichen Regelungen vor.
Sollen konkrete, abweichende Vereinbarungen im Einzelfall gelten, dann müssen diese vor Auftragserteilung schriftlich von Tierbetreuer bestätigt werden.
2. Vertragsgegenstand
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.
Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerlichen
Belange trägt der Tierbetreuer selbst Sorge und stellt den Tierhalter von eventuellen Verpflichtungen frei.
Es steht dem Tierbetreuer frei, auch für andere Tierhalter tätig zu werden.
3. Dienstleistungen
Tierbetreuer erbringt folgende Dienstleistungen:
mobile Vor-Ort-Tierbetreuung
Gassi-Geh-Service / Dogwalking.
Tierbetreuer ist dazu berechtigt, das vorhandene Angebot an Dienstleistungen zu erweitern, zu ändern oder von diesen abzuweichen.
Vor Vertragsschluss, zwischen Tierbetreuer und Tierhalter, unterbreitet Tierbetreuer dem Kunden ein Angebot nach den gewünschten Dienstleistungen. Das Angebot umfasst eine genaue Darstellung der enthaltenen Leistungen.
4. Vertragsschluss
Anfragen von Kunden bei Tierbetreuer sind grundsätzlich unverbindlich und kostenlos.
Aufgrund der Anfrage unterbreitet Tierbetreuer ein rechtsverbindliches Angebot.
Dieses kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Erteilt der Kunde den Auftrag, kommt der Dienstleistungsvertrag (Tierbetreuungs-Vertrag) zustande.
5. Dauer der Dienstleistung
Die Dauer des Tierbetreuungs-Vertrages richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen.
Wünscht der Tierhalter eine Verlängerung ist dies grundsätzlich möglich, kann jedoch aufgrund anderer Terminvereinbarungen nicht garantiert werden.
5.1 Kündigung des bestehenden Dienstleistungsvertrages/Tierbetreuungs-Vertrag
Der geschlossene Dienstleistungsvertrag kann grundsätzlich mit einer Frist von drei Werktagen wechselseitig gekündigt werden.
Ausgenommen sind Monatsverträge (Monats-Abo/Monatspauschale) sowie Langzeitverträge mit Laufzeiten ab 2 Monaten.
In diesen Fällen beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende.
Die Kündigung muss bis zum 15. des jeweiligen Monats in schriftlicher Form erfolgen ( Brief oder E-Mail ).
Tierbetreuer sichert jedoch zu, dass keine Kündigung zu Unzeiten vorgenommen wird ( zum Beispiel bei Urlaubsbetreuungen während des laufenden Urlaubs ).
5.2 Rücktrittsrecht
Beide Vertragspartner haben ein Rücktrittsrecht. Dieses kann bei außerordentlichen Gründen in Anspruch genommen werden, wie
beispielsweise unzumutbarem Verhalten, Unehrlichkeit, Unsauberkeit, Gewissenskonflikten.
Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind Krankheit, Urlaub oder Höhere Gewalt.
5.3 Stornierung des Vertrages
Für die Stornierung des Betreuungsangebotes gelten folgende Regelungen:
Stornierung bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn
30 % des Gesamtpreises
Stornierung bis 20 Tage vor Betreuungsbeginn
40 % des Gesamtpreises
Stornierung bis 10 Tage vor Betreuungsbeginn
50 % des Gesamtpreises
Stornierung bis 5 Tage vor Betreuungsbeginn
60 % des Gesamtpreises
Stornierung bis 1 Tag vor Betreuungsbeginn
80 % des Gesamtpreises
Bei nicht Antritt der Betreuung durch den Kunden ohne Absage
100 % des Gesamtpreises
Die Stornierung muss in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgen. Die Stornierungskosten werden mit einer
Anzahlung bzw. mit einer Monatspauschale verrechnet.
Ausnahmeregelung:
Beim Gassi-Geh-Service können die Termine nach Bedarfsfall, jedoch nur nach Absprache mit Tierbetreuer , kurzfristig verschoben werden.
Eine Absage des Gassi-Geh-Termines sollte 24 Stunden vorher durch den Tierhalter erfolgen. Wird die Absage später durchgeführt,
beispielsweise ein paar Stunden vor dem Termin, behält sich Tierbetreuer vor, dem Tierhalter den Verdienstausfall in Rechnung zu stellen.
6. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Betreuungs-Dienstleistungen. Die aktuelle Preisliste liegt dem
Tierhalter bei jedem Vertragsschluss in Papierform vor und kann zusätzlich auf der Homepage von Tierbetreuer eingesehen werden.
Aufgrund der gebuchten Dienstleistung und des geschlossenen Vertrages erfolgt die Rechnungsstellung. Die Rechnung kann in bar oder
per Überweisung beglichen werden. Bei Barzahlung erhält der Tierhalter eine ordnungsgemäße Quittung.
Es gelten, je nach Vereinbarung, folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Monatlich im Voraus zum (...),
Einmalig zum ...(vereinbarten Termin),
Bei Urlaubsbetreuung: 80 % des Gesamtbetrages vor Antritt der Leistung, die restlichen 20 % sind nach Schlüsselübergabe, Tierübergabe
bzw. zum Ablaufdatum des Vertrages zu entrichten.
Das Zahlungsziel beträgt ab Rechnungsdatum 7 Tage ohne Abzug. Der Zahlungsverzug setzt nach Überschreitung der Zahlungsfrist ein.
Tierbetreuer behält sich bei Zahlungsverzug vor, die Leistung ohne weitere Vorankündigung einzustellen und im Fall einer Mahnung 5,00 € Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
7. Rechte und Pflichten, Haftung
Der Tierbetreuer versichert, dass die in dem Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen in seriöser, fürsorglicher und vertrauenswürdiger Weise ausgeführt werden und dabei den Bestimmungen des § 11TSCHG sowie dessen Nebenbestimmungen Folge zu leisten.
Notfall/Tierarzt
Der Tierbetreuer ist berechtigt, die betreuten Haustiere im Notfall, oder wenn dies aus seiner Sicht notwendig ist, in tierärztliche
Behandlung zu geben. Der Tierhalter willigt ein, dass der Tierbetreuer das Tier/die Tiere im Auftrag des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt.
Die entstehenden Kosten sowie die Kosten der damit verbundenen Arbeitszeit trägt ausschließlich der Tierhalter/Eigentümer.
Ist der angegebene Tierarzt des Tierhalters nicht anzutreffen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt, einen anderen Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen.
Der Tierbetreuer verpflichtet sich, den Tierhalter so schnell wie möglich über Krankheitssymptome, eine erfolgte tierärztliche Behandlung,
entlaufen und/oder ein Versterben des Tieres/der Tiere zu informieren.
Der Tierbetreuer ist verpflichtet, alle Angaben und Daten vom Tierhalter vertraulich zu behandeln. Ausgenommen hiervon ist eine notwendige Datenangabe bei einem Tierarztbesuch.
8. Zugang zu Räumlichkeiten
Der Tierhalter hat Tierbetreuer Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, die für die Ausführung der Dienstleistungserbringung notwendig sind. Erfolgt dies durch Schlüsselübergabe, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung für einen etwaigen Verlust. Der Tierbetreuer übergibt dem Tierhalter den Schlüssel bei Beendigung der Betreuung, bzw. hinterlegt diesen an einem vom Tierhalter angewiesenen Platz. Der Tierbetreuer ist verpflichtet, Stillschweigen gegenüber Dritten über den verabredeten Ablageplatz zu bewahren.
Der Tierbetreuer wird die Räumlichkeiten des Tierhalters ausschließlich zur Betreuung der Tiere betreten. Nach dem Verlassen des Hauses oder der Wohnung vergewissert sich der Tierbetreuer, dass die Räumlichkeiten verschlossen sind.
9. Zusicherung des Kunden
Der Tierhalter versichert, dass die von ihm gemachten Angaben im Tierbetreuungsvertrag wahr sind und wird den Tierbetreuer unverzüglich
informieren, soweit sich Änderungen ergeben. Der Tierhalter versichert, dass die dem Tierbetreuer überlassenen Tiere gesund, Ungezieferfrei, frei von ansteckenden Krankheiten sowie nach aktuellem Stand geimpft und Haftpflichtversichert sind.
Der Tierbetreuer erhält Einsicht in den Impfpass und die Haftpflicht-Versicherung.
Der Tierbetreuer muss über alle Umstände bezüglich Krankheiten (Medikamentenverabreichung etc.) oder Verhaltensauffälligkeiten der
Haustiere informiert werden.
10. Haftungsregelung
Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung):
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist
derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden auch bei der Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Für Schäden, die das Tier/die Tiere während der vereinbarten Zeit erleiden oder bei Dritten anrichtet/anrichten könnte/n, übernimmt der
Tierbetreuer keine Haftung.
§ 834 BGB Haftung des Tieraufsehers:
Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Die Haftung des Tierbetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Schadenersatzsansprüche, die nicht auf einer solchen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen.
Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und Tierbetreuer kein grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.
Eintretende Schäden durch zu betreuende Tiere
Richtet das zu betreuende Tier beim Tierbetreuer Schäden an (z. B. angeknabberte Autoinnenteile, Kleidung etc.) so haftet alleine der
Tierhalter/Eigentümer. Alle notwendigen Gegenstände zur Ausführung der Tierbetreuung (z. B. Geschirr, Leine, Halsband etc.) sind vom Tierhalter/Eigentümer zu stellen und Falle des Verschleißes zu ersetzen).
11. Futter
Der Tierhalter stellt für die Betreuungszeit ausreichend Futter zur Verfügung (Betreuung beim Kunden). Sollte das Futter nicht ausreichen,
dann ist der Tierbetreuer berechtigt dieses einzukaufen.
Die entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Tierhalter/Eigentümer.
Dieses wird in Rechnung gestellt und der Kauf per Quittung nachgewiesen.
12. Verhinderung des Tierbetreuers
Im Falle eines persönlichen Notfalles, bei Krankheit des Tierbetreuers oder bei unvorhergesehenen Witterungsverhältnissen, ist dieser berechtigt eine andere qualifizierte Person für die Ausführung der Dienstleistung zu beauftragen. In einem solchen Fall wird der Kunde vorher informiert.
Im Fall eines Unwetters oder Naturkatastrophe ist es dem Tierbetreuer überlassen, nach pflichtgemäßem Ermessen die Dienstleistung
durchzuführen (sofern keine anderen schriftlichen Anweisungen vom Kunden vorliegen und die Umstände die Einhaltung dieser Anweisung
erlauben).
13. Abwesenheit des Kunden
Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, den Tierbetreuer umgehend nach seiner Rückkehr (oder im Falle einer Rückkehränderung) per Telefon
oder E-Mail zu kontaktieren. Dem Tierbetreuer steht es zu, den Tierbetreuungsvertrag bis zur Benachrichtigung über die Kundenrückkehr weiter auszuführen, um die überlassenen Haustiere vor den Konsequenzen einer unerwarteten Hinauszögerung zu schützen.
Für solche Besuche fällt der volle Tagespreis des gebuchten Betreuungs-Paketes bzw. der gebuchten Leistung an.
13. Preise
Für die Berechnung sind die gültigen Preislisten anzuwenden. Diese werden dem Tierhalter bei Vertragsabschluss in gedruckter Form
ausgehändigt und sind auf der Homepage von Tierbetreuer einzusehen.
Preisabweichungen sind möglich. Diese richten sich nach Bedarf und Aufwand der Betreuung. Diese werden in einem individuellen Angebot
berechnet und unterbreitet.
Fahrtkosten werden gesondert aufgeführt und abgerechnet ( Je gefahrenem Kilometer 0,39 Euro. Berechnet wird der Hinweg zum Tierhalter
und der Rückweg bis zum nächsten Kunden). Der Tierhalter erhält eine ordnungsgemäße Rechnung, in der die gefahrenen Kilometer
aufgelistet sind.
In den Betreuungs-Paketen (Hund und Katze) ist die Versorgung am Wochenende und an Feiertagen bereits enthalten.
Individual-Leistungen beziehen sich auf reguläre Wochentage (Montag-Freitag). Die Berechnung für gesetzliche Feiertage und Wochenenden (Samstag und
Sonntag) erfolgt zusätzlich.
Nach der neuen Rechtssprechung können Tierbetreuungskosten (einschließlich des anfallenden Kilometergeldes) bei der
Einkommenssteuer geltend gemacht werden (haushaltsnahe Dienstleistung).
Derzeit gilt eine Pauschale von bis zu 4.000 Euro, die der Tierhalter für die Betreuung des Tieres/der Tiere beim Finanzamt geltend machen kann.
Zwingend notwendig ist jedoch, dass die Betreuungskosten per Überweisung beglichen werden.
Wir ermöglichen unseren Kunden unter anderem die Bezahlung per Überweisung.
14 . Datenerfassung, Datenschutz, Vertraulichkeit
Zur Verfügung gestellte Kundendaten (Tierhalter-Fragebogen, Tierbetreuungsvertrag sowie weitere Unterlagen), werden ausschließlich
für interne Zwecke verwendet. Die Informationen werden in eine Kundendatei eingegeben, die alle notwendigen Daten zum Tier/den
Tieren un dem Tierhalter beinhaltet, die für die Tierbetreuung und die Rechnungsstellung notwendig sind.
Der Kunde wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur
Vertragsdurchführung durch Tierbetreuer gespeichert, maschinell verarbeitet und gegebenenfalls an Mitarbeiter weitergeleitet werden, die in Vertretung die Tierbetreuung übernehmen.
Tierbetreuer sichert die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten zu. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich Tierbetreuer alle Daten nach Ablauf von sechs Monaten zu löschen und etwaige Dritte ebenfalls hierzu zu verpflichten.
Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Der Kunde/Tierhalter bestätigt mit Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vonTierbetreuer gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Eine schriftliche Ausführung der Vertragsbestimmungen (AGB) ist Bestandteil jedes Dienstleistungsvertrages und wird diesem hinzugefügt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Kunden/Tierhalters bzw. der Aufenthaltsort des Tieres.
Gerichtsstand ist für beide Parteien das Amtsgericht Laufen.
12. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen
dieses Vertrages und der AGB unberührt und behalten ihre Gültigkeit.